Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzins?

Nominalzins

Unter dem Nominalzins versteht man den Zins, den Sie jährlich auf ihr Darlehen zahlen müssen. Die monatlich zu entrichtende Rate bestimmt sich aus der festgesetzten Tilgung und dem Nominalzins. Die tatsächliche Belastung für den Kreditnehmer kann aus dem Nominalzins nicht abgelesen werden. Über sie gibt der Effektivzins Auskunft, der weitere Einflüsse wie die Termine der Ratenzahlungen, evtl. Bereitstellungszinsen und die Verrechnungstermine berücksichtigt s. u. Aber diese Kosten fallen trotzdem an und verteuern den Kredit. Denn in der Regel wird z.B. die Abschlussgebühr nicht einmalig bei Kreditabschluss gezahlt, sondern alle anfallenden Gebühren werden auf die geliehene Geldsumme aufaddiert. Zum objektiven Vergleich der Angebote sollten Sie deshalb den Effektivzins verwenden.

Effektivzins

Unter dem Effektivzins versteht man den Zinssatz, der den tatsächlichen finanziellen Aufwand für einen Kredit angibt.

Nach der Preisangabenverordnung sind alle Kreditinstitute verpflichtet, als Preis eines Kredites den effektiven Jahreszins anzugeben. Der Berechnung des Effektivzinses wird grundsätzlich die Gesamtlaufzeit des Kredites zugrunde gelegt. Wenn die Konditionen eines Kredites nicht für die gesamte Laufzeit festgelegt sind, spricht man von einem anfänglichen Effektivzins.

In die Berechnung gehen alle Beträge ein, die den Preis für den Kredit ausmachen (Nominalzins, Zinsbindungsfrist, Bearbeitungsgebühr, Tilgungssatz, Zeitpunkt der Zahlung und Verrechnung von Zins- und Tilgungsleistungen, etc.). Nicht berücksichtigt werden unter anderem die allgemeinen Kontoführungsgebühren und z. B. eventuell anfallende Schätzgebühren,  Wertermittlungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Gebühren für Kreditversicherungen/Restschuldversicherungen sowie weitere, von den Kreditinstituten erhobene Gebühren.

Was ist ein Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto ist ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern. Das Notaranderkonto ermöglicht die vorzeitige Darlehensauszahlung (Valutierung) zur Kaufpreisabwicklung, solange die Grundschuld noch nicht bzw. nicht ranggerecht eingetragen ist.